ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Lieferung ausschließlich auf Grundlage unserer AGB

I. Allgemeines

Allen Vereinbarungen liegen unsere AGB zugrunde. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit deren Geltung einverstanden. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie durch uns ausdrücklich anerkannt werden. Schweigen sowie Ausführung des Auftrages bedeuten in keinem Falle die Anerkennung der AGB des Käufers.

II. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine gelten nur unter Vorbehalt als vereinbart. Wird die Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Käufer nach Ablauf einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 7 Tagen nach Eingang des Schreibens zum Rücktritt berechtigt.

2. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten bzw. die nicht unserem Einfluss unterliegen, z.B. Streik, Aussperrung etc., verlängert sich die Lieferfrist, auch innerhalb eines Lieferverzugs, angemessen.

III. Preis und Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich frei Haus ohne Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der am Tag der Auslieferung geltende Preis. Sonderanfertigungen bedingen entsprechende Mehrpreise.

2. Soweit kein kürzeres Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto; dies gilt jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung sämtliche Forderungen aus vor­stehenden Warenlieferungen beglichen sind.

3. Der Käufer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltend­machung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, ­soweit es auf Ansprüchen aus einem Kaufvertrag beruht.

IV. Gefahrübergang

Wird die Ware dem Käufer zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Verlassen des Lagers bzw. des Werkes auf den Kunden über.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.

2. Veräußert der Käufer die Ware weiter, tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die aus dem Verkauf entstehende Forderung. Der Käufer tritt diese bis zur Höhe des Wertes unserer Warenlieferung an uns ab.

3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Ware oder der an uns abgetretenen Kaufpreisforderung des Käufers, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt ­hinzuweisen.

VI. Gewährleistung

1. Sind die Liefergegenstände mangelhaft, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungs­ansprüche des Käufers Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Bei offensichtlichen Mängeln gilt dies jedoch nur, wenn uns diese innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Für versteckte Mängel haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 1, wenn uns diese nach Entdeckung unverzüglich mitgeteilt werden und die Lieferung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

2. Bei endgültigem Scheitern von Nachlieferung oder Nach­besserung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

VII. Haftung

1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur, wenn sie von uns oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer wird ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für alle Geschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundes­republik Deutschland.

2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrags­verhältnis ist Waiblingen.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Gerichtsstand Waiblingen.